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Berufliche Vorsorgemöglichkeit |
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Informationen von März 2010:
Einige der kürzlich vollzogenen Revisionen der AHV-Verordnung haben sozial- und steuerrechtlicht Konsequenzen für die Kulturschaffenden.Weiter...
Merkblatt zu Art. 34d Abs. 2 AHVV (Verbesserung der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende)
Kulturförderbeiträge und AHV-Beitragspflicht
Kulturförderbeiträge und Steuerpflicht
Wichtige Information bezüglich AHV-Beiträge für freischaffende Künstler: ab 1.1.2008 verlangen Sie von Ihren Arbeitsgebern eine Abrechnung der AHV-Beiträge! weiterlesen
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Um den selbständigen Musikern und Musikerinnen die Möglichkeit zu geben, sich für die 2.Säule zu versichern, beteiligt sich der STV an der gemeinschaftlichen Vorsorgestiftung VMS/SMPV. Dies hat den grossen Vorteil, dass auch Mitglieder mit kleinem oder unregelmässigem Einkommen vom Vorsorgeangebot profitieren können.
Die Stiftung bietet Leistungen in den Bereichen Alter (Altersrente, Pensionierten-Kinderrente), Invalidität (Invalidenrente, Invaliden-Kinderrente, Befreiung von der Beitragszahlung) und Todesfall (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Todesfallkapital). Grundlage für die Berechnung der Vorsorgeleistungen und der Beiträge ist das der Stiftung gemeldete Einkommen. Der Beitragssatz kann zwischen 3 möglichen Plänen (8%, 12.5% und 20%) gewählt werden. Die Abrechnungen erfolgen über den STV. Die Leistungen werden von der Winterthur Leben versichert.
Alle nützliche Informationen finden Sie bei www.musikervorsorge.ch
Kontaktaufnahme und weiteres beim
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