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Andere Unterstützungen

Kulturfonds des BAK

Bern: Kulturfonds
Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige kunstlerische Recherchen und Projekte.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 2'000 und 1'000 Franken.
Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wir bei der Vergabe der Beiträge die ökonomische Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt.

Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunstschaffenden können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es kèönnen keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.


Das Anmeldeformular für einen Beitrag des Kulturfonds kann jeweils ab Juli telefonisch (031-322 92 68) oder via E-mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst. ) beim Kulturfonds, c/o Bundesamt für Kultur, Dienst Kunst, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern angefordert oder direkt vom Internet heruntergeladen werden: www.bak.admin.ch

Einsendeschluss: 15. Oktober 2010

myprohelvetia: vereinfachte Gesuchspraxis

Seit neuestem können Kulturschaffende ihre Gesuche an Pro Helvetia auf elektronischem Weg einreichen. Myprohelvetia heisst das Zauberwort, das den Zugang zur Kulturstiftung sowie die Verwaltung der eigenen Gesuche markant vereinfacht. Gleichzeitig präsentiert die Stiftung mit der neuen Wegleitung eine klar gegliederte Orientierungshilfe. Es ist weiterhin möglich, Gesuche auf dem Postweg einzureichen. Ein Klick zur Wegleitung: www.prohelvetia.ch

Der Weg zum Gesuchsportal: www.myprohelvetia.ch

Pro Helvetia unterstützt insbesondere Auslandaufenhalte. Siehe Dokument Pro Helvetia

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Foreberg Stiftung

Die Forbergstiftung unterstützt professionelle Kulturschaffende, die in eine akute persönliche Notlage geraten sind.

Sie kann unter folgenden Bedingungen tätig werden:
- akute persönliche und finanzielle Notlage (zB verursacht durch Krankheit,Unfall,...)
- langjährige künstlerische Tätigkeit als Urheber (aller Kunstsparten)
- Alter: mind. 40 Jahre
- Beziehung zur Schweiz (Wohnsitz oder Bürgerrecht)

Die Statuten der Forbergstiftung schliessen folgende Unterstützungen aus:
- Projektbeiträge
- Werkbeiträge
- Werkaufenthalte
- Ausstellungsbeiträge
- Druckkostenbeiträge
- Beiträge an Musik- und Arbeitsinstrumente
- Aus- oder Weiterbildungsbeiträge
- Schuldensanierungen

Die Gesuche mit Beschreibung der Notsituation und der finanziellen Lage können jederzeit schriftlich eingereicht werden an:
Forbergstiftung
Postfach 287
3000 Bern 7

Zusätzliche Informationen zur Stiftung sowie ein Gesuchsformular sind erhältlich unter www.forbergstiftung.org

 

Zuger Förderbeiträge

Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt Zuger Förderbeiträge für Zuger Künstlerinnen und Künstler aus.

Anmeldeformulare und Teilnahmebedingungen:

Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug
Amt für Kultur
Baarestrasse 19
6300 Zug
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.

 

das Aargauer Kuratorium

Das Aargauer Kuratorium hat die Förderung professioneller Bereich des aktuellen Kulturschaffens im Kanton Aargau zur Aufgabe.

Das Aargauer Kuratorium vermittelt wzischen Kunst und Politik, fördert das kulturelle Bewusstsein in der Bevölkerung und verstärkt die Wahnemung der aargauischen Kultur und ihrer Förderung innerhalb und ausserhalb des Kantons.

für weitere Informationen: http://www.ag.ch/kuratorium

Aargauer Kuratorium
Bachstrasse 15
5001 Aarau
062 835 23 10