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Kulturfonds des BAKBern: Kulturfonds Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunstschaffenden können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es kèönnen keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
myprohelvetia: vereinfachte GesuchspraxisSeit neuestem können Kulturschaffende ihre Gesuche an Pro Helvetia auf elektronischem Weg einreichen. Myprohelvetia heisst das Zauberwort, das den Zugang zur Kulturstiftung sowie die Verwaltung der eigenen Gesuche markant vereinfacht. Gleichzeitig präsentiert die Stiftung mit der neuen Wegleitung eine klar gegliederte Orientierungshilfe. Es ist weiterhin möglich, Gesuche auf dem Postweg einzureichen. Ein Klick zur Wegleitung: www.prohelvetia.ch Der Weg zum Gesuchsportal: www.myprohelvetia.ch Pro Helvetia unterstützt insbesondere Auslandaufenhalte. Siehe Dokument Pro Helvetia . Foreberg StiftungDie Forbergstiftung unterstützt professionelle Kulturschaffende, die in eine akute persönliche Notlage geraten sind.
Zuger FörderbeiträgeDer Regierungsrat des Kantons Zug schreibt Zuger Förderbeiträge für Zuger Künstlerinnen und Künstler aus. Anmeldeformulare und Teilnahmebedingungen: Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug
Amt für Kultur
Baarestrasse 19
6300 Zug
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das Aargauer KuratoriumDas Aargauer Kuratorium hat die Förderung professioneller Bereich des aktuellen Kulturschaffens im Kanton Aargau zur Aufgabe. Das Aargauer Kuratorium vermittelt wzischen Kunst und Politik, fördert das kulturelle Bewusstsein in der Bevölkerung und verstärkt die Wahnemung der aargauischen Kultur und ihrer Förderung innerhalb und ausserhalb des Kantons. für weitere Informationen: http://www.ag.ch/kuratorium Aargauer Kuratorium
Bachstrasse 15
5001 Aarau
062 835 23 10
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